Fischer im Recht, echt?

Im Laufe meines einigermaßen facettenreichen Lebens bin ich vielen Fanatikern begegnet: Pol-Pot- oder Mao-Anbetern, Bhagwan-Jüngern, Getreidebrei-Fressern, religiösen Eiferern jeder Art, “Bewegungs”-Fetischisten allerlei Couleur. Auch unter Feministinnen gibt es eine Menge Eiferer. Sie bestimmen die Tonlage, obgleich sie nicht die Mehrheit sind. Sie sind wie alle Fanatiker: Nichts gilt ihnen außer der eigenen Wahrheit, die sie mit verstellten Mikroskopen noch aus den Fußnoten der harmlosesten Werke filtern; jeder Kritiker ist ein Feind, jedes Gegenargument eine neue Kriegserklärung; eigene Fehler sind schlimmstenfalls unwichtige Verirrungen auf dem Weg zum Paradies.

Fischer hat immer Recht, alle anderen haben’s halt nicht verstanden…

Zum Trost hier noch mehr Leute, die es einfach nicht checken:

Aber mir will nicht in den Kopf, dass wir irgendetwas Bewahrenswertes verlieren, wenn wir fortan wissen, dass wir uns auf verbotenes Terrain bewegen, wenn wir eine scheinbar günstige Gelegenheit ausnützen, Sex mit jemandem zu bekommen, der sonst niemals mit uns schlafen wollen würde. Dem zwischenmenschlichen Sexualleben geht da überhaupt nichts verloren. Im Gegenteil.

Thomas Fischer, von Idioten umgeben

Es ist auch zu betonen, dass der konsequentere Schutz von sexueller Selbstbestimmung nicht zur weiteren Erschwerung der bekanntlich nicht immer ganz einfachen Anbahnung sexueller Beziehungen führen muss. Verunsicherung wird allenfalls durch überzogene Kommentare wie demjenigen von Thomas Fischer erreicht, die suggerieren, dass es wie bei den Taliban und anderen von ihm angeführten „Langbärtigen“ um die Verhinderung von Sex und Lustfeindlichkeit gehe.

Plädoyer für eine sachlichere Debatte um den Vergewaltigungstatbestand

Kritiker befürchten, dass es künftig zu mehr Falschbeschuldigungen kommt. Sie auch?

Nein. Wer jemandem eine Vergewaltigung anhängen will, konnte das auch bisher tun. Bei Sexualdelikten sind meist nur zwei Menschen zugegen. Es steht also Aussage gegen Aussage. Letztlich kommt es immer auf die Plausibilität und Glaubwürdigkeit der Aussagen an. Ich sehe deshalb keine neuen Gefahren durch die Reform. Und natürlich gilt auch in Zukunft der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten.“

http://taz.de/Juristin-ueber-neues-Sexualstrafrecht/!5315782/

 

TL;DR:
Kommentare zu Artikeln übers Sexualstrafrecht ignoriert manfrau besser…

Leave a comment